Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für den allgemein verbindlichen Beherbergungsvertrag zur Vermietung von Zimmern und Ferienwohnungen und Ferienhäusern sowie über sämtliche weitere angebotenen Leistungen im Bereich Beherbergung und Gastronomie zwischen des Edlgütls Andreas Haugeneder (Edlgütl), Reschnweg 15, 94139 Breitenberg, Telfon: 08584/309 (nachfolgend "Edlgütl" genannt) und seinen Kunden/Gästen.
  2. Eine einseitige Nutzungsänderung der angebotenen Leistungen (z.B. Weitervermietung an Dritte, Verkaufsveranstaltungen in Pensionseigenen Räumlichkeiten usw.) ist nicht zulässig bzw. bedarf einer schriftlichen Zustimmung. 
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden ohne eindeutige schriftliche Vereinbarung keine Anwendung.

Vertragsabschluss

  • Vertragspartner sind die Pension Andreas Haugeneder (Edlgütl), Reschnweg 15, 94139 Breitenberg und der in den Reservierungsunterlagen geführte Gast/Kunde.
  • Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Reservierungsunterlagen durch das Edlgütl und des Kunden oder durch die Onlinebuchung via unserer Internetpräsenz zustande.
    Zur schriftlichen Bestätigung zählt auch ein Vertragsabschluß via e-mail.
  • Reservierungen von Dritten werden nur auf deren Eigenverantwortung aufgenommen und vom Dritten in den Reservierungsunterlagen per Unterschrift bestätigt.
    Dies gilt insbesondere auch für Stornierungen.

Stornierung durch den Gast

Bei einem Rücktritt des Kunden vor Vertragsbeginn werden folgende Stornierungsgebühren dem Kunden in Rechnung gestellt:

  • ab gültiger Buchung: 20%
  • ab 12 Wochen vor dem vereinbarten Anreisetag: 50%
  • ab 4 Wochen vor dem vereinbarten Anreisetag: 90%

Das Edlgütl empfiehlt zur Vermeidung von Stornogebühren den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Rücktritt vom Beherbergungsvertrag/Stornierung durch das Edlgütl

Werden die vom Edlgütl an den Kunden versandten Reservierungsunterlagen nicht innerhalb der auf den Reservierungsunterlagen angegebenen Frist schriftlich bestätigt oder/und es erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist, so kommt kein Beherbergungsvertrag zustande.
Daher kann das Edlgütl ohne Mitteilung an den Kunden die Kapazitäten wieder vermieten.

Weiterhin kann das Edlgütl vom Vertrag zurück treten wenn:

  • Höhere Gewalt oder vom Edlgütl nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
  • Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben gebucht werden.
  • Der reibungslose Ablauf des Geschäftsbetriebes durch die Reservierung beeinträchtigt wird.
  • Unzumutbare Schäden vom Kunden verursacht werden.
  • Das Ansehen des Edlgütls in der Öffentlichkeit durch Verschulden des Kunden leidet oder gefährdet werden kann.
  • Die Sicherheit vor Ort beeinträchtigt wird.
  • Unvorhersehbare Umstände welche die Sicherheit gefährden
  • Eine nicht schriftlich vereinbarte Nutzungsänderung vorliegt
  • Durch Anreise mit nicht angemeldeten Haustieren, insbesondere dann, wenn die maximale Anzahl von Haustieren auf unserem Anwesen überschritten werden würde oder in der gebuchten Wohneinheit Haustiere verboten sind.

Leistung, Preise, Aufrechnung

  • Das Edlgütl ist verpflichtet, die aus dem Beherbergungsvertrag vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  • Der Kunde hat mit Sorge zu tragen über Logis- und Verpflegungs- sowie Getränkerechnungen und allen weiteren im Edlgütl gebuchten Leistungen. Tut er dies nicht, ist das Edlgütl berechtigt, Rechnungen in voller Höhe zu kassieren. Hierbei ist der Kunde berechtigt, auf Verlangen Tagesabrechnungen zu erhalten.
  • Reserviert der Kunde eine Leistung und nimmt diese nicht in Anspruch ohne innerhalb einer angemessenen Frist die Leistung zu stornieren (z.B. Massagen, Speisen etc.) so ist das Edlgütl berechtigt, die Leistung in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
  • Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  • Es gelten grundsätzlich die Preise aus der allgemeinen Preisliste. Ändert sich der Preis in der Preisliste zwischen Vertragsabschluss und Beherbergungsaufnahme, so gilt der vom Kunden bestätigte Preis aus den Reservierungsunterlagen.
  • Rechnungen des Edlgütls ohne Fälligkeitsdatum sind bis spätestens zur Abreise in Bar oder mit EC zu begleichen, eine Vorabüberweisung des vereinbarten Reisepreises auf das in den Reservierungsunterlagen angegebene Konto ist ebenso möglich.
  • Das Edlgütl ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Zahlungsmodalitäten

KREDITKARTEN & DEBITKARTEN
-> gegen Bank- und Bearbeitungsgebühr und nur nach vorheriger Vereinbarung

Bevorzugt und ohne Zusatzkosten:
EC / Überweisung oder Bar

Anzahlung bei Buchung:

  • 20% auf den Logis-Preis.

Restzahlung Reisepreis: 

  • in Bar, spätestens am Abreisetag
  • via EC (keine Kreditkarte), spätestens am Abreisetag
  • via Überweisung (Zahlungseingang bis spätestens 1 Tag vor Abreise)

Restzahlung Leistungen (z.B. Getränke, Massagen etc.)

  • in Bar, spätestens am Abreisetag
  • via EC (keine Kreditkarte), spätestens am Abreisetag

Zusätzliche Kosten/Beschädigungen

  • Fallen neben den vom Edlgütl angebotenen und erbrachten Standardleistungen zusätzliche Kosten an welche durch den Gast verursacht werden (z.B. erhöhte Reinigungsleistung durch extreme Verschmutzung, unangemessene Verschwendung von Material wie etwa Handtücher, Toilettenpapier usw.), so werden diese dem Gast in Rechnung gestellt. Die Berechnungsgrundlage für diese Leistungen/Materialien bilden sowohl Preislisten der Zulieferer (wie etwa Bettwäsche/Handtücher) als auch der Vergleich zur herkömmlich erbrachten Leistung (Bsp.: Für eine Endreinigung der Ferienwohnung wird regulär eine Zeit zwischen 1,5 und 2 Stunden benötigt - überschreitet die tatsächliche Zeit dies erheblich, so wird der Mehraufwand anhand von Stunden und ggf. auch der erhöhte Bedarf von Reinigungsmitteln in voller Höhe Rechnung gestellt. Im Falle von zusätzlicher extremer Verschmutzung wie etwa Fäkalien etc. behalten wir uns vor eine Reinigungsfirma zu beauftragen und dies in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
  • Die Wohneinheit ist bei Abreise in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Der Gast hat Sorge zu tragen, dass sämtliche Gegenstände, die Wohneinheit selbst und alle vom Edlgütl zur Verfügung gestellten Produkte in einwandfreiem Zustand überlassen werden. Dies gilt insbesondere für Einrichtungsgegenstände (Möbel, Spiegel, TV etc.), die Wohneinheit selbst (Böden, Wände, Fliesen, Lampen etc.) als auch alle benutzten Gegenstände welche dem Verantwortungsbereich des Edlgütls unterstehen (Liegen, Sauna, Schirme etc.). Sämtliche vom Edlgütl zur Verfügung gestellten Sachen (z.B. Elektrogeräte, Hand- und Badetücher, Saunakilts etc.) fallen ebenso unter diese Klausel. Beispiel: Wird ein Handtuch zum Haarefärben verwendet und ist dies nach Reinigung nicht mehr brauchbar, so wird der Preis für angemessenen Ersatz in Rechnung gestellt.

Sonderregelungen zur Corona-Pandemie

Zeitlich begrenzt - bis zum Ende der Corona-Pandemie - greifen je nach Vorgabe durch die Regierung und Ausgangssituation im Edlgütl vor Ort unterschiedliche Regularien.
Diese resultieren z.B. aus den im Verlauf der Pandemie aktuell gültigen Erlasse durch Staats- bzw. Bundesregierung oder auch durch behördliche Anweisungen vor Ort.
Diese Regularien können im zeitlichen Ablauf variieren und auch Einfluss auf diese AGB's und unser reguläres Angebot haben.
Wir weisen hiermit darauf hin, dass wir uns in der Pflicht sehen diese Regularien vollumfänglich zum Schutz unserer Mitmenschen, Gäste, Mitarbeiter, unseres Betriebes und nicht zuletzt zum eigenen Schutz umzusetzen.
Es gelten stets die zum Reisezeitpunkt festgelegten Sonderregelungen.
Die übrigen AGB's werden dadurch nicht berührt.

Durch diese Sonderregelungen entstehen keine Ansprüche auf Preisminderung und/oder Ausnahme bei den Stornobedingungen.

-> zu den derzeit gültigen Sonderregelungen

Zimmerbestellung, Übergabe und Rückgabe

  • Gebuchte Wohneinheiten stehen dem Kunden ab 15:30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
  • Am vereinbarten Abreisetag sind die genutzten Wohneinheiten bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
  • Eine längere Beanspruchung der Wohneinheit durch den Gast am Abreisetag kann nur in Ausnahmefällen nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen gegen Gebühr gewährt werden.
  • Die Rechnung ist bis spätestens zur Abreise zu begleichen. Durch verspätete Abreise entstandene Schadenersatzansprüche Dritter gehen auf den Kunden über.
 

Schlussbestimmungen

  • Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden in den Reservierungsunterlagen (Beherbergungsvertrag) sind unwirksam.
  • Erfüllungsort und Zahlungsort ist das Edlgütl.
  • Ausschließlicher Gerichtstand ist das Amtsgericht Passau.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Gesetzesänderungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.