Informationen zur Regelung im Edlgütl
...erhaltet Ihr kurz vor Anreise per MailDetaillierte Informationen zu den Regelungen vor Ort, während Eures Aufenthaltes erhaltet Ihr per Mail vor Anreise.
Bitte beachtet, dass sich Regeln wie etwa 2-G/3-G/3-G+ durch die Situation vor Ort bis zu Eurer Anreise und auch während Eures Aufenthaltes ändern können.
Zugangsbeschränkungen oder auch Einschränkungen im Zusammenhang mit Corona sind mittlerweile kalkulierbare Risiken.
Es ist allgemein bekannt, dass jederzeit entsprechende Regelungen durch öffentliche Organe verhängt werden können.
Somit haben offizielle Änderungen der Zugangsregelungen (wie etwa erneute Verhängung von 2G) auf die Stornobedingungen keine Auswirkung.
Sonderregelung zu Stornierungen in Corona-Zeiten.
Für den Zeitraum, in welchem touristische Reisen durch öffentliche Organe (Bundes-, Landesregierung, Behörden vor Ort) verboten sind, verlangen wir keine Stornogebühren.
Hinweise:
- Solltet Ihr selbst zum Anreisetermin an Corona erkranken oder per Anordnung unter Quarantäne gestellt werden, so setzt Euch doch bitte mit eurer Reiserücktrittsversicherung in Verbindung.
- Eine Änderung der Zugangsregelungen durch die Behörden oder bedingt durch das Hygienekonzept (z.B. 2G, 3G oder 3G+) hat auf die Stornobedingungen keine Auswirkung.
Zugangsbeschränkungen und/oder auch andere Einschränkungen im Zusammenhang mit Corona sind mittlerweile kalkulierbare Risiken.
Es ist allgemein bekannt, dass jederzeit entsprechende Regelungen (z.B. 2G) durch öffentliche Organe verhängt werden können.
089/122220
Zuständige Corona-HotlineWir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der fehlenden Datenlage nicht über die entsprechende Expertise und Weitsicht verfügen wie sich die Corona-Situation und die damit verbundenen gesetzlichen Regelungen entwickeln werden.
Es steht uns als Gastgeber daher nicht zu, die Situation zu bewerten und Einschätzungen abzugeben.
Wir haben uns den gesetzlichen Regelungen zu unterwerfen um soviel Schaden wie möglich von unseren Gästen, Mitarbeitern, unserem Betrieb und unserer Familie abzuhalten.
Aufgrund der Erfahrungen des letzten Jahres haben wir uns daher dazu entschieden, die Kommunikation/Diskussion zum Thema Coronaregeln fortan der verantwortlichen Behörde, der Bayerischen Staatsregierung zu überlassen, da diese besser einschätzen kann was zum Zeitpunkt Eurer Anreise gelten wird/nicht mehr gelten wird.
Maßgeblich für die Umsetzung jeglicher Maßnahmen sind für uns die Vorgaben, welche über das Bayerische Ministerialblatt veröffentlicht werden.
(Hier vornehmlich: Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung)
Mehr Informationen auch unter: bayern.de
Vorteile im Edlgütl
in Corona-Zeiten- Separater Eingang zu jeder Wohneinheit
- Großes Außengelände für ausreichend Abstand
- Alle Speisen können in der eigenen Wohneinheit zu sich genommen werden
- Maximale Gästeanzahl: 24 Personen
- Einzellage Außerhalb
- Restaurant: 45 Sitzplätze für max. 24 Personen
- Großflächige Terrasse für Außengastronomie
- Professionelle Zimmerreinigung
- Sauna & Whirlwanne genießen Sie privat (ohne andere Gäste)
- Hygienekonzept